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Einreisebestimmung S.3
Rund um
den Hund
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Rumänien

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Für Hund unter 3 Monate und Katzen darf sie maximal
6 Monate zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 10 Tage alt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Rimänisches Konsulat, +49 (0) 40 30 96 80-0
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Russland

Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 3 Tage alt.
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Schweden

Es ist eine Schwedische Einfuhrgenehmigung erforderlich,
welche durch strenge und zeitaufwendige Impf - und Gesundheitsbedingungen
bestimmt wird (siehe Norwegen).
Sie kostet ca. 45 Euro und die hierzu benötigten Formulare sind bei der
schwedischen Bodschaft oder beim schwedischen Zentralamt erhältlich.
Ca. 30 Tage vor Anreise sollten dem Amt die notwendigen Mitteilungen vorliegen.
Bei Einreise von Norwegen gelten die norwegischen Einreisebestimmungen.
Die Einfuhr der Tiere ist nicht auf allen Fährwegen erlaubt.
Sie ist außerdem nur aus einem EU - oder EFTA - Land möglich.
Die Einreise mit Tieren aus Polen ist nicht gestattet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Schwedisches Zentalamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten,
S - 55182 Joenkoeping, +46 (0) 36 15 55 33 ;
Schwedisches Konsulat, +49 (0) 40 450 14 50
oder
http://www.schweden.org/pages/haufige/haustiere.htm
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Schweiz

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Für Hunde unter 3 Monate und Katzen darf sie maximal 6 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugniss erforderlich, max. 30 Tage alt.
Für Tiere, die jünger als 5 Monate sind und kupierte Ohren und/oder Rute haben,
ist die Einreise für einen längerfristigen Aufenthalt verboten.
Für jährlich Tollwut - geimpfte Tiere entfällt die Wartefrist von 30 Tagen.
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Slowakische Republik

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erfordrlich :
Bei Hunden ; Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose.
Bei Katzen ; Tollwut und Panleukopenie.
Alle Impfungen müssen mimd. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen
und dürfen maximal 12 Monate zurückliegen.
Alternatiev ist auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis gültig,
maximal 3 Tage alt.
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
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Slowenien

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfogt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Für Hunde über 4 Monate ist eine Staupe - Impfung erforderlich,
welche mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein muss,
sie darf maximal 6 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis.
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Spanien

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Für Hunde und Katzen unter 3 Monaten gibt es keine Impfpflicht.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 10 Tage alt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Spanische Botschaft, +49 (0) 30 254 00 70
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Tschechische Republik

Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Tschechische Bodschaft, +49 (0) 30 226 38 121-4
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Türkei

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose.
Die Impfungen müssen mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.
Die Tollwut - Impfung darf max. 6 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 15 Tage alt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Türkische Botschaft, +49 (0) 30 27 58 50
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Ukraine

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 3 Tage alt.
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Ungarn

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - und Staupe - Impfung (Staupe nur bei Hunden),
sie müssen mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 8 Tage alt.
Für Hunde gilt Maulkorb - und Leinenpflicht.
Für Kampfhunde ist die Einreise verbaten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
Ungarische Botschaft, +49 (0) 30 203 100
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USA

Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein
und darf maximal 12 Monate zurückliegen.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis inkl. einer Bescheinigung,
dass das Tier frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten ist.
Sind die entsprechenden Vorschriften nicht erfüllt, werden die Tiere
bei Ankunft tierärztlich untersucht und 30 Tage isoliert.
Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben
besondere Quarantänevorschriften.

Weitere Informationen erhalten Sie unter :
US - amerikanisches Konsulat, +49 (0) 40 417 665
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Weissrussland

Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass
(erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich :
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 10 Tage alt.
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Zypern

Es sind eine Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne erforderlich.



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