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EinreisebestimmungS.1 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rund um den Hund |
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Gästebuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Australien Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist möglich Weitere Informationen erhalten Sie unter : http://www.affa.gov.au |
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Belgien Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich: Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Für Hunde unter 3 Monaten und Katzen darf sie maximal 6 Monate zurückliegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Landwirtschaftsabteilung der belgischen Botschaft, +49 (0) 228213903 |
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Bosnien - Herzegowina Der internationale Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) und eine amtstierärztliche Bescheinigung müssen am Grenzübergang vorgelegt werden. |
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Bulgarien Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : bei Hunden : Tollwut - und Staupe - Impfung. Die Tollwut - Impfung muss min. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 11 Monate zurückliegen. Bei Katzen : Tollwut - und Katzenseuche - Impfung. Die Tollwut - Impfung muss ebenfalls min. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 14 Tage alt. Nachweis über die Identifikation des Tieres. Gesundheitsbescheinigung (maximal 24 Stunden alt), welche eine Behandlung gegen Bandwürmer in den letzten 60 Tagen enthalten sollte. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Bulgarische Botschaft, +49 (0)30 201 09 22 |
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Dänemark Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss min. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Bei regelmäßiger Impfung entfällt die 30 - Tage - Frist. Liegen weniger als 30 Tage zwischen Impfung und Reiseantritt oder ist das Tier jünger als 3 Monate, wird eine Gesundheitsbescheinigung verlangt. Pitbull - Terrier und Tosa sowie Kreuzungen aus den beiden Rassen dürfen nicht mitgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter : http://www.daenemark.org/ty/nahrung/haustiere/haustier.htm oder Dänische Botschaft, +49 (0) 30 50 50 20 00 |
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Deutschland Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Bei regelmäßiger Impfung entfällt die 1 - Monats - Frist. Kampfhunde wie Pitbull - Terriern, American - Staffordshire - Terrier, Staffordshire - Bullterriern und Bullterriern ist die Einfuhr nicht erlaubt. Tiere, die im Ausland erworben wurden und älter als 3 Monate sind, benötigen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (dieses reicht bei Tieren unter 3 Monaten) und eine Amtstierärztliche Tollwut - Schutzimpfung, welche mind. 30 Tage vor Einreise erfolgt sein muss und maximal 12 Monate zurückliegen darf. |
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Estland Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer, russischer oder estnischer Sprache. Das Mindesalter der Tiere, die mitgeführt werden dürfen, ist 10 Wochen. |
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Finnland Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich. Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches eine Behandlung gegen den Bandwurm echinococcus multilocularis aufweist, die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn stattfinden muss. Weitere Informationen erhalten Sie unter : http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp |
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Frankreich Es ist folgende Eintragung im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Eine Tätowierung oder ein Mikrochip für die Identifikation des Tieres ist unbedingt erforderlich. Bei Mitnahme von mehr als 3 Tieren, die unter 3 Monaten sind, wird eine Sondergenehmigung verlangt. Die Ein - und Durchreise mit Kampfhunden wie Pitbulls, Boerbulls und Hunden der Tosa - Rasse ist verboten Rottweiler, Staffordshire - Terrier und American Staffordshire müssen in vielen Gemeinden mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Französisches Konsulat, +49 (0) 40 41 41 06 23 |
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Griechenland Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 15 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 12 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in englischer oder Französischer Sprache, maximal 10 Tage alt. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Griechische Botschaft, +49 (0) 30 20 62 60 |
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Grossbritannien Für die folgenden erforderlichen Voraussetzungen sind ca. 7 Monate Vorbereitungszeit erforderlich. Einreisende mit Tieren müssen sich nach dem "PET Travel Schema" richten : Es muss eine Markierung durch einen Mikrochip nach ISO-Norm vorliegen. Eine Tollwut - Impfung ist obligatorisch, welche durch Titerbestimmung geprüft werden muss (dazwischen sollten 4 Wochen liegen). 30 Tage nach der Impfung wird eine Blutprobe entnommen, welche der Titerbestimmung dient. Es müssen mind. 0,5 IU/ml Serum nachgewiesen werden. Danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten bis zur Einreise. 24 - 48 Stunden vor Reiseantritt muss das Tier auf Zecken und Bandwürmer untersucht werden. Dies muss in der PETS - Bescheinigung eingetragen sein. Es muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden ("PET - Tollwutantikörperbescheinigung"). Das Tier darf sich in den letzten 6 Monaten vor Abreise nur in einem EU/EFTA - Land aufgehalten haben. Folgende Einreisewege sind erlaubt : Mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover oder von Cherbourg, Caen, St, Malo oder Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Pool und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach London - Heathrow. Kampfhunde dürfen nicht mitgeführt werden. Mindesalter : 3 Monate. Weitere Informationen erhalten Sie unter : PETS- Helpline +44 (0) 870 24 11 710 http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm |
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Irland Einführungsgenehmigung und 6 Monate Quarantäne sind erforderlich. Für die Tiere, die über GB eingeführt werden, gelten die britischen Einreisebestimmungen ("PET Travel Scheme"). |
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Island Es dürfen nur Tiere über GB mit eingeführt werden, es gelten dann die britischen Einreisebestimmungen. Für Sondergenehmigungen ist das isländische Landwirtschaftsministerium zuständig. |
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Italien Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass (erhältlich bei Ihrem Tierarzt) erforderlich : Tollwut - Impfung, sie muss mind. 20 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf maximal 11 Monate zurückliegen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, maximal 30 Tage alt. Maulkorb und Leine sind Vorschrift. Weitere Informationen erhalten Sie unter : Italienische Botschaft, +49 (0) 30 25 44 00 |
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